(Rödermark) Schon im Vorfeld der gestrigen Stadtverordnetenversammlung gab es Proteste enttäuschter Erzieherinnen und Erzieher sowie der betroffenen Eltern. „Zuordnung der Erzieherinnen und Erzieher in die entsprechende Entgeltgruppe“ hieß der Tagesordnungspunkt der einigen politischen Sprengstoff für den Bürgermeister und den 1. Stadtrat Jörg Rotter beinhaltete.
Kurz vor der Sitzung überreichte der Personalratsvorsitzende der Stadt Rödermark dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung Sven Sulzmann stellvertretend für den Magistrat und der Stadtverordetenversammlung einen goldenen Pinsel für das Anschmieren des Kitapersonals bei deren Entlohnung.
„… die Rödermärker Verwaltung erlebt derzeit die offenbar schwersten internen Verstimmungen seit der Stadtgründung vor knapp 40 Jahren. Die Führungsfiguren der Administration (Bürgermeister und Stadträte) liegen mit einer großen Gruppe der Angestellten im Clinch. Das Erzieher-Personal der kommunalen Kindertagesstätten fühlt sich „angeschmiert“…“ (Dreieich-Zeitung)
„… SPD-Bürgermeisterkandidat Samuel Diekmann sprach dort von „Augenwischerei“ und von der „Rücknahme eines Versprechens“. Das Thema gipfelte in einem SPD-Antrag auf namentliche Abstimmung. Jetzt klagen die Erzieherinnen gegen den Beschluss…“ (Frankfurter Rundschau)
In dem vom Magistrat eingereichten Antrag wurde eine Zuordnung der Erzieherinnen und Erzieher in eine nach den letztjährigen Tarifverhandlungen neu geschaffenen Stufe S8a als Ersatz für die nicht mehr existierende alte Stufe S6 vorgeschlagen. Dagegen hatte sich bereits im Vorfeld Widerstand der Erzieherinnen und Erziehern formiert. Grund: sie forderten weiter in der neu geschaffenen höheren Stufe S8b, die alte S8 ersetzt, eingestuft zu bleiben.
Übergabe des „goldenen Pinsels“ fürs „ANSCHMIEREN der Erzieher“ an den Stadtverordnetenvorsitzenden Sven Sulzmann – FOTO: Fotodesign Benemann
Hitzige Diskussionen in den Ausschüssen
Bereits in den vorgeschalteten Ausschüssen wurde heftig gestritten. In der Diskussion des Ausschusses für Familien und Soziales wunderten sich beispielsweise auch die Freien Wähler Rödermark (FWR) darüber, dass dieser Tagesordnungspunkt überhaupt von den Stadtverordneten besprochen und beschlossen werden sollte. Diese Entscheidungen sind eigentlich Sache des Magistrats und nicht die der Stadtverordneten. Schon in der Ausschussrunde dementierte die Stadt durch Stadtrat Rotter, dass es in der Vergangenheit eine Vereinbarung zur Höherstufung der Erzieher in die alte S8 (heute S8b) gegeben hätte, sondern es sich hier lediglich um freiwillige Leistung gehandelt habe. Hier wollte es die FDP genau wissen und forderte den Magistrat auf, den Fraktionen die erwähnte Nebenabrede zum Arbeitsvertrag einsehen zu lassen. Nachdem die Vereinbarung vorlag, entpuppte sich die Aussage von Stadtrat Rotter als sehr wacklig! In der Nebenabrede heißt es u.a., dass eine Höhergruppierung nach Eg S 8 (nach dem neuen Tarifvertrag nun S8b) ab dem neuen Haushaltsplan 2015 durchgeführt werden würde. Auch auf Gehaltsabrechnungen der Erzieher war diese vermeintlich „freiwillige Leistung“ als „Höhergruppierung“ vermerkt. Unterschrieben wurde diese Vereinbarung im Januar 2015 von den einzelnen Erziehern sowie Bürgermeister Roland Kern und dem Stadtrat und zuständigen Sozialdezernenten Jörg Rotter.
Videointerview aus 2015…
In einem Interview aus 2015 heißt es klar „Höhergruppierung in S8“ (Minute 0:54 – 1:23). Und heute?
Die Debatte in der Stadtverordnetenversammlung
In der Aussprache der Stadtverordnetenversammlung vor gut gefüllten Zuschauerplätzen legte der Fraktionsvorsitzende und Bürgermeisterkandidat der SPD, Samuel Diekmann, den Finger in die eigentliche Wunde. „Ich will den ganzen Vorgang nicht juristisch bewerten. Das sollen und werden – wie wir wissen – die Gerichte tun. Denn gegen diese Neugruppierung werden Erzieherinnen und Erzieher zu Recht klagen. Sehr wohl aber will ich auf die moralische Verpflichtung der Stadt und die von uns als Stadtverordnete eingehen, so Diekmann weiter.
versprochen ist versprochen und wird auch mit neuem Tarifvertrag nicht gebrochen!
Ich will den ganzen Vorgang nicht juristisch bewerten. Das sollen und werden – wie wir wissen – die Gerichte tun. Denn gegen diese Neugruppierung werden Erzieherinnen und Erzieher zu Recht klagen.
Sehr wohl aber will ich auf die moralische Verpflichtung der Stadt und auch die von uns als Stadtverordneten eingehen. Wir haben den Erzieherinnen und Erzieherinnen und Eltern vor rund einem Jahr etwas anderes zugesagt und machen jetzt die Rolle rückwärts!
Im Februar 2014 hieß es in der Beschreibung des Sachverhaltes unseres gemeinsamen Beschlusses, dass man sich 3 x mit Elternvertretungen getroffen hat mit dem Ergebnis, ich zitiere:
„Die Elternvertretungen haben sich einvernehmlich für jährliche lineare Erhöhungen um 3% (bzw. 2%) ausgesprochen. Mit der Option von 3% soll eine Höhergruppierung des Fachpersonals nach S 8, im Interesse einer Sicherung der Fachkräfte für die Kinderbetreuung in Rödermark, verbunden werden“.
Was heißt das im Klartext? Die Grundlage unseres damaligen Beschlusses war die Absprache mit den Elternvertretungen, dass die Erzieherinnen und Erzieherinnen in S8 (heute S8b) eingestuft werden… intensiv besprochen – versprochen! Und jetzt?!
Im Januar 2015 wurde das Ganze dann auch den Erzieherinnen und Erzieherinnen durch den Magistrat schriftlich in einer uns vorliegenden Nebenabrede zum Arbeitsvertrag in Aussicht gestellt. Als Sofortmaßnahme wurde eine Zulage verabredet:
2 Die Zulage entfällt nachdem der Haushaltsplan für das Jahr 2015 in Kraft getreten ist und die Höhergruppierung nach Eg S8 durchgeführt wurde.
Jetzt stellen wir fest, dass die Erzieher aber scheinbar niemals wirklich – obwohl versprochen – in die S8 eingruppiert wurden. Dies soll nun alles nur ein Missverständnis sein…?!
Sie argumentieren heute die ganze Zeit allen Ernstes, dass die Erzieherinnen und Erzieherinnen niemals in der alten Stufe S8 – heute S8b – gewesen seien? Mit der erwähnten…
Nebenabrede,
Gehaltszetteln,
Stellenplan
Begründung unseres Beschlusses aus 2015
… mussten die Erzieher aber von etwas anderem ausgehen.
Sie, Herr Bürgermeister, Herr 1. Stadtrat, und wir, die Stadtverordnetenversammlung haben den Erzieherinnen und Erzieherinnen, Eltern und der Öffentlichkeit zugesagt, dass unsere Fachkräfte besser bezahlt werden und höhergruppiert werden. Und nur weil jetzt dem Magistrat der neue Tarifvertrag nicht passt, sollen alle Zusagen zurückgenommen werden!
Lassen Sie uns alle ehrlich bleiben. Wir diskutieren hier keine Zurücknahme einer „freiwilligen Leistung“, sondern die Rücknahme eines– nämlich unseres –Versprechens!
Die Begründungen im Antrag des Magistrats sind auch nicht überzeugend:
„(1) Die Vergütung entsprechend der alten Eg S 8 war eine übertarifliche Leistung und entsprach nicht der tariflichen Eingruppierung“ – stimmt, aber diese (freiwillige) übertarifliche Leistung sollte nur solange bezahlt werden, bis die tatsächliche Höhergruppierung in S8 (alt) vollzogen ist (siehe Nebenabrede). Das wurde scheinbar nie getan – das ist der eigentliche Skandal!
„(3) Die Tätigkeitsmerkmale der Eg S8 (alt) bzw. Eg S8b (neu) sind nicht erfüllt.“ – komisch, unsere Nachbarkommunen sehen das wohl anders. Die Tätigkeitsmerkmale für S8 alt sind die gleichen wie die der neuen S8b. Wussten Sie, Herr Bürgermeister und Sie Herr Stadtrat, dies bereits damals und haben in vollem Bewusstsein, dass für Sie, die Stadt eine Höhergruppierung nicht in Frage kommt, das Versprechen abgegeben? Oder hatten Sie sich in einer solch wichtigen Frage nicht ausreichend informiert?
„(5) Eine erneute übertarifliche Bezahlung ist nicht finanzierbar.“ – hier liegt der Hund begraben! Die Stadtspitze und die sie tragende Mehrheit können oder wollen das alte Versprechen nicht leisten bzw. einlösen.
„(7) Es ist nicht erkennbar, dass die übertarifliche Bezahlung die Personalsituation verbessert.“ – das wird sich zeigen! Erste Anzeichen, dass Ihnen jetzt schon einige Bewerber wieder abgesprungen sind gibt es doch bereits und auch einige enttäuschte Erzieher bei uns überlegen sich zu gehen. Und sind wir mal ehrlich: Wie lange haben Sie denn getestet, ob eine tariflich abgesicherte erhöhte Bezahlung, zusammen mit den von Ihnen genannten besonders guten Arbeitsbedingungen in unseren Kitas, nicht attraktiv wären? Wir alle wissen es: überhaupt nicht!!!
Mancher hier anwesende Stadtverordnete ist selber Mama oder Papa, hatte oder hat selber Kinder in einer Rödermarker KITA. Ja mancher war hier sogar als Elternteil sehr aktiv, hat mit Feste organisiert, war selber Mitglied der Elternvertretung… – und heute?! Wie können Sie hier heute einfach so mitmachen?
Ich sage, lassen Sie sich, liebe Kolleginnen und Kollegen Stadtverordnete, von keinem fraktionellen Zwang in ihrer Abstimmung beeinflussen – sie sind nur Ihrem Gewissen verpflichtet, sonst gar nichts…
wenn Sie Zweifel haben, dann enthalten Sie sich wenigstens…
und wenn Sie mutig sind und zu unserem gemeinsamen Versprechen an die Erzieherinnen und Erzieherinnen und Eltern stehen wollen, dann lehnen Sie diese Vorlage zusammen mit uns als SPD heute ab!
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Bürgermeister Kern und der Stadtrat Rotter wiederholten ihre bekannten Argumente, dass eine Einstufung nicht erfolgt sei und die Stadt die Kosten in Höhe von 300.000 € sich nicht leisten könne. Die Fraktionen der Koalition aus CDU und AL/Die Grünen schlossen sich vorbehaltlos dieser Auffassung an, während FWR und FDP kritische Anmerkungen machten, sich aber aus Kostengründen der von ihren Fraktionen den Erzieherinnen und Erzieher sowie den Eltern gegebenen Zusage absetzten.
Der SPD Vertreter Norbert Schultheis betonte noch einmal, dass die Bezahlung nach 8b keine freiwillig Leistung sei, wenn sich der Magistrat 2015 an seine Zusage zur Höhergruppierung gehalten hätte.
Nachdem der CDU Fraktionsvorsitzende Michael Gensert die Rede seines Kollegen und Pastors Samuel Diekmann als „Moralpredigt“ bezeichnet hatte, bat der SPD Stadtverordnete Jochen Zeller den Stadtverordnetenvorsteher Sven Sulzmann in Zukunft auf die Einhaltung angemessener Umgangsformen zu achten. Bezüge auf private und berufliche Tätigkeiten durch Kolleginnen und Kollegen dürften im Umgang der Stadtverordneten keinen Raum haben.
Zum Abschluss der Debatte legte die SPD Stadtverordnete Justyna Rulewicz ausführlich die juristische Seite des Antrags des Magistrats dar und betonte, die Entscheidung über den Inhalt der Vorlage liege eindeutig im Aufgabenbereich des Magistrats. Aus dieser Sicht stellte Rulewicz den Antrag auf Absetzung des Tagesordnungspunktes und damit der Abstimmung. SPD und FDP stimmten dem Antrag zu, der vom übrigen Haus abgelehnt wurde. Daraufhin beantragte die SPD namentliche Abstimmung, bei der alle SPD Abgeordneten den Antrag des Magistrats ablehnten. Der Rest des Hauses stimmte geschlossen zu.
Antrag auf Absetzung des Antrags, Rechtslage von Justyna Rulewicz, SPD Stadtverordnete – FOTO: Fotodesign Benemann
„Die SPD-Fraktion beantragt die Absetzung des Tagesordnungspunktes. Unabhängig davon, dass die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Thema auch für uns von großer Bedeutung ist, müssen hier die rechtlichen Vorgaben beachtet werden. Die Stadtverordnetenversammlung ist juristisch gesehen vorliegend jedoch nicht zuständig. Gemäß § 73 Abs. 1 HGO gehören Personalangelegenheiten zu den Aufgaben der Gemeindevertretung, mithin des Magistrats.
Der hessische Verwaltungsgerichtshof hat bereits im Jahr 1994 eine Grundsatzentscheidung zu diesem Thema erlassen (Beschluss vom 22.12.1994 – G TG 3242/94). Das Gericht stellte klar, dass die Vorschrift durch die Zuweisung der Personalangelegenheiten an den Gemeindevorstand den Grundsatz durchbricht, wonach die wichtigen Entscheidungen von der Gemeindevertretung getroffen werden (§ 9 Abs. 1 S.2 HGO). Damit begründet der Paragraf eine ausschließliche Zuständigkeit des Magistrats.
Dies führt dazu, dass ein dennoch getroffener Beschluss formell rechtswidrig wäre, sodass wir Herr Bürgermeister Kern darauf aufmerksam machen, dass er dieses Beschluss gem. § 63 Abs. 1 S.1 HGO widersprechen müsste.“
„Wir wollten mit der namentlichen Abstimmung erreichen, dass man sich nicht hinter einer Fraktion verstecken konnte, sondern dass jeder Einzelne Flagge zeigen musste. Unsere Fraktion hat geschlossen gegen den Antrag gestimmt. Wir stehen zu unserem Wort an die Eltern und Erzieher“, so der SPD-Parteivorsitzende Hidir Karademir. Er bemängelte , dass sich die andern Fraktionen in wohlfeilen Ausführungen über die Notwendigkeit einer Gleichstellung der Bezahlung mit den Grundschullehrinnen und –lehrern in ferner Zukunft ergingen, aber in ihrem Handlungsbereich hinter ihre Zusagen zurückfielen.