Der Magistrat wird …
erstens dazu beauftragt zukünftig eine essbare Bepflanzung in städtischen Grünflächen zu fördern,
Die Stadt Rödermark unterstützt schon seit einigen Jahren die Anpflanzung von Obstgehölzen:
So sind im Park am Entenweiher, Urberach ein Quittenbaum und zwei Walnussbäume gepflanzt, sowie kürzlich erst ein Birnbaum, deren Früchte den Bürgern zur Verfügung stehen. In Ober Roden bietet das ‚Quetschewäldsche‘ an der Donaustraße/Franz Schubert-Straße weiterhin die Möglichkeit der Obsternte. Auf der Grünfläche am Bahnübergang in Urberach wächst ein (von der SPD-Fraktion gepflanzter) Walnussbaum und am P&R-Parkplatz am Bahnhof Ober-Roden laden 3 junge Quittenbäume zum Pflücken ein.
zweitens eine Zusammenarbeit/ Kooperation mit ehrenamtlich engagierten Bürgern anzustreben,
Eine Beteiligung Ehrenamtlicher in diesem Bereich benötigt eine aufwändige und ständige Koordination sowie Organisation seitens der Stadt, was u.a. die Beispiele aus Rodgau (Bürgergärten) und Andernach (Essbare Stadt) bestätigen. Das Beispiel Rodgau hat gezeigt, dass hier zum einen nur die Bürger erreicht werden konnten, die selbst einen Garten besitzen und gärtnerisch aktiv sind, während, so auch in Andernach, nach der ersten Euphorie viele Ehrenamtliche abgesprungen sind. In Andernach beschränkt sich das ehrenamtliche Engagement mittlerweile nur noch auf die Ernte. Für eine Beteiligung wäre eine große Überzeugungsarbeit zu leisten, um ehrenamtliche zu gewinnen und ‚bei der Stange‘ zu halten.
drittens umgehend eine erste, geeignete Grünfläche für das Projekt bereitzustellen und entsprechend zu bepflanzen zu lassen,
Es gibt Bestrebungen der Quartiersgruppe Urberach, eine Veränderung/Verbesserung der Grünfläche am BÜ/Bahnhof-Urberach herbeizuführen und die Unterhaltung zu unterstützen. Diese ca. 450 m² große, süd-westexponierte Fläche mit dem ‚SPD-Walnussbaum‘ würde sich für die Anpflanzung von Nutzpflanzen eignen.
Des Weiteren gibt es auch Überlegungen des Fachbereichs 4, Kinder/Jugend im Hinblick auf die Thematik ‚Urban Gardening‘ auf dem Gelände der Villa Kunterbunt.
viertens zukünftig die Bürger (z.B. über eine Broschüre oder Internetkarte auf der Homepage) über alle essbaren Plätze zu informieren.
Wie auch das Beispiel Andernach zeigt, ist allein eine Kennzeichnung in der Karte nicht ausreichend, da viele Bürger bzgl. des Erntezeitpunktes unwissend sind. Hier müssten
dann auch immer wieder ganz aktuell Hinweise zum Erntezeitpunkt gegeben werden.
Hinweise zum Sachverhalt:
Nicht richtig ist, dass ein Projekt ’Essbare Stadt‘ mit wenig finanziellen Mitteln zu verwirklichen ist, wie die langjährigen Erfahrungen z.B. der Stadt Andernach zeigen.
Die Umsetzung der Initiative ‚Essbare Stadt‘ kann nicht allein durch ehrenamtliches Bürgerengagement geleistet werden. Zur Verwirklichung dieser Initiativen ist ein hoher Personalaufwand zur Planung, Organisation und Pflege notwendig, wie auch die Erfahrungen von Kassel und Rodgau zeigen. In Andernach und Kassel werden diese Projekte von einem Unternehmen und Verein umgesetzt.
In Andernach, wo das Projekt ‚essbare Stadt‘ auch stark touristisch vermarktet wird, erfolgt die Konzeption und Planung allein dieser Nutz-Flächen durch das Gartenamt der Stadt (Aufwand: ca. 50 %-Stelle). Angelegt, betreut und gepflegt werden die Flächen von Langzeitarbeitslosen einer sozialen GmbH, angeleitet von professionellen Gärtnern. Ein anfänglich erhofftes Bürgerengagement kommt lediglich bei der Ernte zum Einsatz.
Die Kosten für dieses Projekt sind nicht unerheblich, vor allem die Anlage und der Betrieb/die Pflege der Nutzgartenflächen ist extrem aufwändig und kostenintensiv. Einsparungen bei der Umstellung städtischer Grünanlagen von aufwändigen Wechselbepflanzungen in extensive Staudenflächen bringen in Andernach einen geringen wirtschaftlichen Ausgleich; zum größten Teil werden die Kosten durch andere Betriebszweige der sozialen GmbH, wie z.B. den Verkauf der landwirtschaftlichen Produkte des Betriebes ‚Permakultur‘, sowie durch die Gaststätte, in deren Küche auch die Produkte der ‚essbaren Stadt‘ verwertet werden, erwirtschaftet.
Rödermark, den 02.09.2016